Welche Quarantäneregelungen sind im Sommerurlaub zu beachten? (aktualisiert 25. Juni)
Die Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland haben sich zum 16. Juni erneut geändert (http://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2362.pdf).
Nunmehr müssen sich alle Personen, die „sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in die Freie und Hansestadt Hamburg in einem Risikogebiet“ aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren (§ 57 Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Ein- bzw. Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Maßgeblich ist, ob zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. die FHH eine Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) vorliegt, die ein Gebiet als Risikogebiet ausweist, in welchem sich die oder der Beschäftigte zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise aufgehalten hat. Diese Infos finden Sie hier». Die Ausweisung von Risikogebieten wird anhand von epidemiologischen Lagen regelmäßig aktualisiert.
Informationen der Schulbehörde zum Coronavirus und zum neuen Schuljahr finden Sie hier.